Glossar - H
H-Arzt
H = an besonderen Heilbehandlungen beteiligt. Der H-Arzt ist die "abgeschwächte Variante" des Durchgangsarztes (D-Arzt). Er darf nur Patienten, die einen Arbeitsunfall hatten, behandeln, wenn diese direkt in seine Praxis kommen. Es darf bei Unfällen nicht an ihn überwiesen werden. Die Zulassungsanforderungen sind weniger streng als beim D-Arzt. Der H-Arzt muss unfallmedizinische Kenntnisse vorweisen, jedoch kein Facharzt für Unfallchirurgie sein.
Haglundferse
Schleimbeutelentzündung unter der Achillessehne.
Hallux rigidus
Versteifung des Grundgelenks der großen Zehe.
Hallux valgus
Fehlstellung der großen Zehe, auch "Ballen" genannt.
Halofixateur
Gestell zur Fixierung der Halswirbelsäule nach einer Fraktur.
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Ihr Michael Schneider
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