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gerätegestützte Krankengymnastik (KGG)

gerätegestützte Krankengymnastik

Krankengymnastik an Geräten kann gezielt und individuell auf den Patienten abgestimmt werden. Die Aktivität des Patienten steht dabei im Vordergrund. Unsere Physiotherapeuten erstellen Ihnen nach einer ausführlichen Analyse einen individuellen Trainingsplan für Ihre Krankengymnastik am Gerät. Damit sollen Kraft, Koordination, Ausdauer und Flexibilität verbessert werden. Die Gesundheitspraxis Schneider ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für gerätegestützte Krankengymnastik in Bremen.

Ziele und Schwerpunkte

Die gerätegestützte Krankengymnastik (KGG) hat das übergeordnete Ziel die motorischen Grundeigenschaften wie Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, Schnelligkeit und Koordination zu trainieren.

Der passive Bewegungsapparat soll durch eine regelmäßige Reizsetzung erhalten bzw. aufgebaut werden. Dies dient der Kräftigung der gesamten Körpermuskulatur, um so Haltungs- und Bewegungsstörungen dauerhaft in den Griff zu bekommen. Bei der gerätegestützten Krankengymnastik in unserer Praxis in Bremen können alle Indikationen behandelt werden, die eine Leistungssteigerung der motorischen Grundeigenschaften als Ziel verfolgen.

Krankengymnastik am Gerät ist sinnvoll:

  • bei orthopädisch- traumatologischen Schadensbildern (konservativ, vor- und postoperativ)
  • zur Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems (z.B. nach einem Herzinfarkt)
  • bei neurologischen Krankheitsbildern (z.B. Morbus Parkinson, MS)
  • zur allgemeinen Konditionierung (z.B. bei Bewegungsmangel, Übergewicht)
  • zur psychischen Stabilisierung (z.B. bei Stress)

Die Gesundheitpraxis Schneider bietet natürlich auch klassische Physiotherapie in Bremen an.

Krankengymnastik am Gerät in Bremen

Gerätegestützte Krankengymnastik (KGG) wird von Ihrem behandelnden Arzt als Kassenleistung oder privat verordnet. Im Normalfalls dauert eine Therapieeinheit an den Sportgeräten 60 Minuten. Je nach Bedarf können insgesamt 18 Einheiten der gerätegestützten Krankengymnastik auf 3 Rezepten mit je 6 Therapieeinheiten verordnet werden. Privatversicherte und Selbstzahler unterliegen keiner Beschränkung. Eine erneute Verordnung der Krankengymnastik am Gerät ist nach einer behandlungsfreien Zeit von 6 Wochen oder bei einer neuen Diagnose wieder möglich. Vorraussetzung dafür ist natürlich die medizinische Notwendigkeit.

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Termine

Sie sind interessiert und möchten einen Behandlungstermin vereinbaren? Dann hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht und Ihre Telefonnummer und wir rufen Sie gerne zurück!

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Kontaktdaten:


Gesundheitspraxis Berliner Freiheit

Berliner Freiheit 1d | Ärztehaus 3.OG
28327 Bremen | Tel. (0421) 46 69 00

info@gesundheitspraxis-schneider.de

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Ihr Michael Schneider


Unsere Sprechzeiten:


Montag - Freitag
von 08:00 bis 19:00 Uhr

und nach Vereinbarung.